Der polnische Kommissar

6. Die Zeugin

Also belässt die Liebholdt es darauf, zur Kenntnis zu nehmen, welcher Assistent wann, wo, wie in welchem Personalwohnheim oder sonst wo mit wem gesichtet wird.
Jedoch ist kein Fall dokumentiert, wo die Liebholdt solcherlei Kenntnis als Druckmittel eingesetzt hätte.
Übrigens auch nicht durch Weitergabe solcher Informationen an Schneider. Dem ist das nämlich, trotz seiner vorgetragenen Hochbürgerlichkeit, scheiß egal.
(Während ärztliches Kaffeetrinken mit Krankenschwestern während des Dienstes bereits unter Schwerstvergehen subsumiert wird.)
Ein Assistenz kann sich durchbumsen, solange es die versprochene Veröffentlichung für die „Psychiater im Bild“ gibt.
Was so wunderschöne Fehlentwicklungen gezeitigt hat wie, dass der lange Zeit Lieblingsoberschleimer und später tatsächlich mal Professor eine von den größten Schlampen im Haus 3 geschwängert hat.
Den gutbürgerlichen Vorstellungen Schneiders hat das bestimmt nicht entsprochen. Doch da dieser unterwürfig-kriminelle Halbschwachmat mit seinen Elektroschocks und Pharmakamenschenversuchen das uneingeschränkte Wohlwollen mit einem gehörigen Schuss väterlicher Pseudosentimentalität des Klinikchefs für sich gewonnen hat, reagiert der auf diese Art der Liaison sogar mit Wohlwollen.

Von dieser „Zeugin“ hängt nun sehr viel ab. Sie hat der Getöteten am nächsten gestanden.
Persönlich – wie vor allem auch psychologisch.
Sie wird mit Abstand am meisten über die Getötete wissen.
Sie wird ähnliche persönliche Grundmuster aufweisen. (Wenn auch auf ganz unterschiedliche Art ausgetragen.)