Der polnische Kommissar

1. Tatort Kaiserberg

… Lydia Lanolska taucht auf. Zur Verärgerung des KHK.
Niemand hat die Assistentin angewiesen, zum Tatort zu kommen.
Schon dringt sie vor. In eines dieser für sie viel zu grossen Capes verhüllt.
Wieder eine dieser Eigenmächtigkeiten. Und bei dieser einen Eigenmächtigkeit wird es nicht bleiben…

…aber vielleicht ist sie nach diesem Tatort dann doch ein für allemal kuriert.
Da meldet Lanolska, dass sie den Tatort kennt.
„Nein“, die Ermordete nicht.
„N´klar“ – kennt Lydia die „Landesklinik“ – „ diesen blöden Psychiatrie-Kurs“.
„Ist mir vorgekommen wie so´n Fritz Lang-Film.“
Ehe ihr Chef nachfragen kann: „Dr. Mabuse oder so.“

Hat sich eine Unterschrift für ihren „Schein“ abgeholt.
Und jetzt wiederholt Lydia, detaillierter, leichter zum Mitdenken, was Bruce mühevoll aus dem World Wide Web recherchiert hat.
„Also, Chef, das ist ´ne psychiatrische Klinik.“
Es hat sowieso keinen Zweck, Lydia zum Stillstand zu bringen.
Ryblan lässt die Kleine weiter machen.
Die in dem Cape übrigens aussieht wie ein Hauptdarsteller aus Schneewittchen und die Sieben Zwerge.
Gefährliche Nebengedanken. Denn dass man die Lanolska besser nicht unterschätzt, ist im Stellungsgefühl des ermittlungsleitenden Kriminalbeamten längst tief verankert – sehr tief verankert.
Denn gerade darin besteht ja gerade das Problem.
Lydia erzählt.
„Muss man sich so vorstellen, dass die da hinkommen, die das gar nicht wollen!.“
Lydia erklärt, wer „so richtig durchgedreht ist“, „sieht meistens nicht ein“, „dass der sich jetzt besser mal behandeln lassen sollte“.
Dann wird so einer „zwangseingewiesen“.
Ist im „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ alles geregelt.
„PsychKG“ kann man auch dazu sagen.
Das Dumme an der Kriminalassistentin – unter anderem – ist ihr verdammt profundes Fachwissen.
Ihr Chef hat zwar vom PsychKG mehr Ahnung, als er jetzt zugibt, aber Lydia ist bestimmt die einzige in der Behörde, die so mit den Bestimmungen „auf Du“ steht.